Nach gültigem Krankenkassengesetz werden die folgenden Leistungen der Ernährungsberatung von der Grundversicherung übernommen. Sie brauchen dafür eine ärztliche Verordnung.
Verordnung Kreuzlingen, Verordnung Romanshorn,
Verordnung Steinach , Verordnung St. Gallen
- Stoffwechselkrankheiten (wie z.B. Diabetes)
- Adipositas (Body-Mass-Index ≥ 30 kg/m2)
- Übergewicht (Body-Mass-Index ≥ 25 kg/m2), das mit einer Folgeerkrankung verbunden ist, die durch die Gewichtsreduktion günstig beeinflusst werden kann
- Adipositas Kinder und Jugendliche (Body-Mass-Index > 97. Perzentile). Oder Body-Mass-Index > 90. Perzentile und Folge-erkrankungen durch oder in Kombination
mit Übergewicht, nach Anhang 1 Kapitel 4 KLV - Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Krankheiten des Verdauungssystems
- Nierenerkrankungen
- Fehl- sowie Mangelernährungszustände
- Nahrungsmittelallergien oder allergische Reaktionen auf Nahrungsmittelbestandteile
Eine Verordnung zur Ernährungsberatung beinhaltet max. 6 Beratungen. Danach kann eine weitere Verordnung mit 6 Sitzungen ausgestellt werden.
Die Preise richten sich nach dem aktuellen Tarifvertrag mit den Krankenkassen.
Erstberatung Fr. 106.90
2.-6. Beratung Fr. 83.15
ab 7. Beratung Fr. 69.10
Selbstzahler Fr. 130.- / 60 Minuten
Folgeberatungen werden viertelstündlich abgerechnet.
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte 24 h vorher ab, die Sitzung wird Ihnen sonst verrechnet.