Preise und Verordnung

Nach gültigem Krankenkassengesetz werden die folgenden Leistungen der Ernährungsberatung von der Grundversicherung übernommen. Sie brauchen dafür eine ärztliche Verordnung.

Verordnung Kreuzlingen, Verordnung Romanshorn,

Verordnung Steinach , Verordnung St. Gallen

  • Stoffwechselkrankheiten (wie z.B. Diabetes)
  • Adipositas (Body-Mass-Index ≥ 30 kg/m2)
  • Übergewicht (Body-Mass-Index ≥ 25 kg/m2), das mit einer Folgeerkrankung verbunden ist, die durch die Gewichtsreduktion günstig beeinflusst werden kann
  • Adipositas Kinder und Jugendliche (Body-Mass-Index > 97. Perzentile). Oder Body-Mass-Index > 90. Perzentile und Folge-erkrankungen durch oder in Kombination
    mit Übergewicht, nach Anhang 1 Kapitel 4 KLV
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Krankheiten des Verdauungssystems
  • Nierenerkrankungen
  • Fehl- sowie Mangelernährungszustände
  • Nahrungsmittelallergien oder allergische Reaktionen auf Nahrungsmittelbestandteile

Eine Verordnung zur Ernährungsberatung beinhaltet max. 6 Beratungen. Danach kann eine weitere Verordnung mit 6 Sitzungen ausgestellt werden.
Die Preise richten sich nach dem aktuellen Tarifvertrag mit den Krankenkassen.

Erstberatung       Fr.     106.90
2.-6. Beratung     Fr.     83.15
ab 7. Beratung    Fr.     69.10

Selbstzahler    Fr. 130.- / 60 Minuten
Folgeberatungen werden viertelstündlich abgerechnet.

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte 24 h vorher ab, die Sitzung wird Ihnen sonst verrechnet.