Preise und Verordnung

Nach gültigem Krankenkassengesetz werden die folgenden Leistungen der Ernährungsberatung von der Grundversicherung übernommen. Sie brauchen dafür eine ärztliche Verordnung.

Verordnung Kreuzlingen, Verordnung Romanshorn,

 Verordnung Steinach , Verordnung St. Gallen

  • Stoffwechselkrankheiten (wie z.B. Diabetes)
  • Adipositas (BMI > 30) und Folgeerkrankungen durch das Übergewicht oder in Kombination mit dem Übergewicht
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Krankheiten des Verdauungssystems
  • Nierenerkrankungen
  • Fehl- sowie Mangelernährungszustände
  • Nahrungsmittelallergien oder allergische Reaktionen auf Nahrungsmittelbestandteile

Eine Verordnung zur Ernährungsberatung beinhaltet max. 6 Beratungen. Danach kann eine weitere Verordnung mit 6 Sitzungen ausgestellt werden.
Die Preise richten sich nach dem aktuellen Tarifvertrag mit den Krankenkassen.

Erstberatung       Fr.     99.-
2.-6. Beratung     Fr.     77.-
ab 7. Beratung    Fr.     64.-

Selbstzahler    Fr. 120.- / 60 Minuten
Folgeberatungen werden viertelstündlich abgerechnet.

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte 24 h vorher ab, die Sitzung wird Ihnen sonst verrechnet.