Nach gültigem Krankenkassengesetz werden die folgenden Leistungen der Ernährungsberatung von der Grundversicherung übernommen. Sie brauchen dafür eine ärztliche Verordnung.
Verordnung Kreuzlingen, Verordnung Romanshorn,
Verordnung Steinach , Verordnung St. Gallen
- Stoffwechselkrankheiten (wie z.B. Diabetes)
- Adipositas (BMI > 30) und Folgeerkrankungen durch das Übergewicht oder in Kombination mit dem Übergewicht
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Krankheiten des Verdauungssystems
- Nierenerkrankungen
- Fehl- sowie Mangelernährungszustände
- Nahrungsmittelallergien oder allergische Reaktionen auf Nahrungsmittelbestandteile
Eine Verordnung zur Ernährungsberatung beinhaltet max. 6 Beratungen. Danach kann eine weitere Verordnung mit 6 Sitzungen ausgestellt werden.
Die Preise richten sich nach dem aktuellen Tarifvertrag mit den Krankenkassen.
Erstberatung Fr. 99.-
2.-6. Beratung Fr. 77.-
ab 7. Beratung Fr. 64.-
Selbstzahler Fr. 120.- / 60 Minuten
Folgeberatungen werden viertelstündlich abgerechnet.
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte 24 h vorher ab, die Sitzung wird Ihnen sonst verrechnet.